Landgericht München: Verhandlung Derivateaffäre

"Sie müssen mir schon sagen, was sie wollen."
(Zitat vorsitzende Richterin, gerichtet an die Klägerin)


Nach Vorbereitungen von mehr als einem Jahr wird die Verhandlung zur Derivateaffäre nach kurzer Verhandlung auf Antrag der Klägerin - der Stadt Landsberg - auf den 08.10.2013 vertagt. Die vorsitzende Richterin kann anhand der vorgelegten Anklageschrift nicht erkennen, was die Klägerin eigentlich will und vertagt auf Antrag der Klägerin(!) auf Oktober.

Die Derivateaffäre und kein Ende. Die heutige (04.06.2013) Verhandlung vor dem Landgericht München zwischen der Stadt Landsberg am Lech (Klägerin) und dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser (Beklagter) nahm einen kuriosen Verlauf. Die Klägerin war vertreten durch den Oberbürgermeister und die Justiziarin sowie zwei Rechtsanwälten. Der Beklagte war nur mit einem Rechtsvertreter erschienen.

Vergleich?

Die vorsitzende Richterin lotete zuerst die Möglichkeit eines Vergleichs (Mediation) aus. Die Klägerin führte aus, sie hätte dies bereits versucht. Dies sei aber von dem Beklagten "brüsk" zurückgewiesen worden. Der Beklagte zeigte sich prinzipiell zu einem Vergleich bereit. Nachdem die Richterin andeutete, dass der Fall "alles andere als klar" sei, und es gute Gründe für die Rechtsposition beider Seiten gäbe, zog sich die Klageseite zu einer kurzen Beratung zurück. Als Ergebnis erklärte der Oberbürgermeister, dass er aufgrund der Bedeutung der Derivateaffäre ("Gesellschaftspolitische Brisanz") eine richterliche Entscheidung bevorzuge. Ein Vergleich käme nur in Frage, wenn der Stadt mindestens 80% des Schadens ersetzt werden würde. Das sei auch Beschlusslage des Stadtrats. An dieser Aussage entzündete sich dann eine längere Diskussion über die tatsächliche Höhe des Schadens. Ohne genaue Kenntnisse der Details ist es nicht möglich, hier ein fundiertes Urteil zu den Aussagen abzugeben. Die Forderung nach mindestens 80% Schadensersatz führte bei dem Beklagten dazu, einen Vergleich nun seinerseits abzulehnen, da die Forderung so nicht akzeptabel sei. Also kein Vergleich.

Rechtserörterung

Im Rahmen der Rechtserörterung wurde immer deutlicher, dass die Klägerin ihre Hausaufgaben trotz einer über einjährigen Vorbereitungsphase nicht gut gemacht hat:
  1. Die Beratung erfolgte durch die Hauck & Aufhäuser Finance Consulting GmbH, angeklagt wurde aber die Hauck & Aufhäuser KGaA.
    Die Richterin machte deutlich, dass es höchstrichterliche Entscheidungen gebe, die unter diesen Umständen eine Beratungspflicht der Mutter (KGaA) und damit die Schadensersatzpflichtigkeit der Mutter verneinen würden.
  2. Die Verjährung von drei Jahren könne nur durch arglistige Täuschung gestoppt werden.
    Die Richterin ließ klar erkennen, dass sie den Vorwurf der arglistigen Täuschung für unbegründet hält. Bestenfalls sei der Vorwurf des negativen Marktwertes angemessen, also auf gut Deutsch, dass der Beklagte wusste, dass er der Klägerin einen wirtschaftlichen Schaden zum Zwecke der Gewinnerzielung zufügen würde.
  3. Die Höhe des Schadens kann von der Klägerin nicht genau beziffert werden.
    Der Richterin war nicht klar, wie hoch denn nun die angebliche Schadenshöhe ist. Die Anklageseite konnte dieselbige nicht genau darlegen und zeigte sich überrascht, dass bei einer Rückabwicklung der Swaptions die Swaps gültig bleiben, und dadurch dann Rückzahlungen der Stadt an die Bank in Höhe von ca. 900.000,-- Euro ausgelöst werden würden.
  4. Die eigentlichen Swaps seien "einfach strukturiert", so die vorsitzende Richterin, "so dass sogar eine Richterin sie verstehen könne".
    Dann sollte sie ein Kämmerer eigentlich auch verstehen können, so lautet wohl die Botschaft des hohen Gerichts.

Sinnforschung

Am Ende machte die vorsitzende Richterin deutlich, dass ihr nicht klar sei, was die Klägerin nun eigentlich genau mit der Klage erreichen wolle:
  • Rückabwicklung nur der Swaptions?
  • Rückabwicklung aller Derivategeschäfte einschließlich der Swaps?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage?
  • Schadenersatzforderung gegen die GmbH?
  • Schadenersatzforderung gegen die KGaA?
  • Gegen beide?

Vertagung

Sie erwarte jetzt deshalb klare Ansagen von der Anklageseite in Form eines entsprechenden Antrags. Nach einigem Hin und Her und nach einer weiteren Beratungspause räumte die Anklageseite ein, dass sie mit der Formulierung eines Antrags in so kurzer Zeit überfordert(!) sei und beantragte deshalb die Vertagung des Verfahrens. Die Beklagtenseite hatte nichts dagegen. Die Richterin vertagte daraufhin das Verfahren. Nächster Termin im Oktober, wenn alle wieder aus dem Urlaub zurück sind...